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- Feinschnitt -

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Als Feinschnitt wird Tabak bezeichnet, der dünner als 1 mm in der Schnittbreite misst. Verwendung findet dieser Schnitt bei Cigaretten oder Tabak zum drehen, wobei dabei nicht nur 1 oder 2 Sorten, sondern teils bis zu 30 verschiedene Sorten Anwendung finden. 

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Ob zum Drehen oder Stopfen, es findet sich für jeden Geschmack und Geldbeutel etwas, sei es nun aromatisiert oder ohne Zusätze. 

 

Zusätze:

Die "Verordnung über Tabakerzeugnisse" legt in Deutschland fest, welche Tabakzusatzstoffe für die einzelnen Darreichungsformen verwendet werden dürfen. Es gibt jedoch auch Tabakprodukte, die ohne Zusatzstoffe hergestellt werden. Da Tabak in Deutschland dem Lebensmittelrecht unterliegt, sind diese für den Konsumenten überschaubar. 

Folgende Stoffe finden bei "Zusätzen" hierbei Verwendung:

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  • Zucker

  • Menthol - inzwischen verboten

  • Gewürznelken - inzwischen verboten

  • Glycerin, Propylenglycol, Triethylenglycol und 1,3-Butylenglycol (Feuchthaltemittel)

  • Lakritze

  • Cafe

  • Guakernmehl

  • mit Säuren behandelte, dünnkochende Stärke

  • Sorbinsäure, Natriumsorbat, Kaliumsorbat, Calciumsorbat, Benzoesäure, Natriumbenzoat 

 

Verbotene Stoffe finden keine Verwendung wie etwa:

Campher, Campheröl, Cumarin, Safrol, Thujon oder Pflanzen wie Bittersüßstengel oder Waldmeister.

 

( Keine Gewährleistung über Vollständigkeit oder Aktualität - bei Rückfragen wenden Sie sich an den jeweiligen Gesetzgeber - frei nach dem Motto:"Ein Blick in das Gesetz fördert die Rechtssicherheit" ) 

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